Mieterberatung in allen Bezirken, Schriftverkehr mit Vermietern, Mietrechtsschutz für Gerichtsverfahren, Informationen zum Mietrecht und zur Wohnungspolitik. Zwar gibt es Grenzen, die auch immer wieder Gegenstand gesellschaftlicher Debatten sind. Das Huren Beleidigt Bei Bewertungsportalen, mit Flyern oder Transparenten auf eine drohende Entmietung aufmerksam zu machen oder sich in sozialen Netzwerken gegen Verdrängung zu wehren, ist grundgesetzlich geschützt und kann vom Vermieter nur unter ganz bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Dennoch versuchen Vermieter immer wieder, wehrhafte Bewohnerinnen und Bewohner oder Hausgemeinschaften mundtot zu machen — zum Glück meist erfolglos. Die Huren Beleidigt Bei Bewertungsportalen Bühne für Protest ist seit vielen Jahrzehnten die Hausfassade. Transparente oder Plakate in Fenster oder von Balkonen zu hängen, bringt maximale Aufmerksamkeit bei minimalem Einsatz. In dem aktuellen Fall hatten drei Wohngemeinschaften der Möckernkiez eG eine Abmahnung mit Androhung einer fristlosen Kündigung erhalten. Reiner Wild, Geschäftsführer des BMV, hält das Vorgehen des Vorstands für nicht nachvollziehbar und rechtlich nicht zulässig. Der Hauseigentümer, eine Luxemburger Immobilienfirma, wollte das Transparent eines Mieters nicht dulden und verlangte die Entfernung. Soziale und widerständige Orte schaffen und erhalten. Der Vermieter werde Huren Beleidigt Bei Bewertungsportalen diffamiert noch beleidigt, ja er wird nicht einmal benannt AG Neukölln vom 4. Eigentlich wäre der Rechtsstreit hier zu Ende gewesen. Doch die Immobilienfirma zog vor den Bundesgerichtshof. Der hob das Urteil auf, weil die mögliche Eigentumsstörung nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Der Eigentümer hatte angeführt, das Transparent würde den Wert seiner Immobilie um circa 20 Prozent mindern. Dem folgte das Landgericht LG Berlin vom Währenddessen müssen sich Mieterinitiativen zunehmend mit Unterlassungsklagen herumschlagen. Gerade umstrittene Immobilienunternehmen achten ganz genau darauf, was über sie in die Öffentlichkeit getragen wird. Selbst kleinste Unrichtigkeiten können zu einer kostspieligen Unterlassungserklärung führen. Eine im Februar gepostete Presseerklärung, die den skandalösen Leerstand im Haus kritisierte, wurde vom Eigentümer, der Accentro Real Estates AG, in sieben Punkten beanstandet. Da ging es um das Datum des Eigentümerwechsels, um die genaue Anzahl der leerstehenden Wohnungen und sogar um die Anzahl der Aufgänge und Gewerbeeinheiten. Auch das Foto eines Klingelschilds — auf dem die Namen unkenntlich gemacht waren — sollte nicht weiter verbreitet werden dürfen. Die Mieterinitiative hat nur für zwei Punkte eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Texte entsprechend geändert. Daraufhin ging eine Unterlassungsklage bei ihr ein. Vor Gericht verlor die Initiative in den meisten Punkten — nicht etwa, weil sie schlecht recherchiert hätte, sondern weil sie sich teilweise auf offenbar falsche Zahlen des Bezirksamts verlassen hatte. Und noch einen Rat gibt man anderen Initiativen mit auf den Weg: sich sofort einen guten Medienanwalt zu nehmen. Der Ex-Accentro-Mieter hatte im November über die umstrittene Immobilienfirma eine Bewertung auf einem Internetportal hinterlassen. Begründung: Die Bewertung sei rechtswidrig und erfülle den Straftatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung. Google wandte sich daraufhin an Tobias Strobl und bat um eine Stellungnahme. Doch der Mieter wollte nicht klein beigeben. Seine Rezension ist weiter online. Mieterversammlungen im Hof oder ähnliche Protestaktionen missfallen ebenfalls vielen Vermietern. Es ist nur eine von 17 Kündigungen, die der Mieter in den letzten Jahren erhalten hat. Hintergrund ist ein Konflikt, der im Laufe der Jahre zu einer Schlammschlacht eskalierte. Michel Le Voguer kritisierte das Gebaren des Genossenschaftsvorstandes. Unter anderem geht es darum, dass mit der Untervermietung mehrerer Wohnungen Geld gemacht werde — was der Satzung widerspreche. Dass Le Voguer diese Auseinandersetzung zudem in die Öffentlichkeit trug, nahm ihm der Vorstand übel. Die skurrile Begründung: Le Voguers Behauptung, die Waschmaschine im Keller werde von Fremden genutzt, sei geeignet, das Ansehen der Genossenschaft in der Öffentlichkeit erheblich herabzusetzen. Dass ihn das Landgericht Ende Januar rechtskräftig zur Räumung seiner Wohnung verurteilt hat, ist für ihn eine persönliche Katastrophe. Wegen der Vielzahl von Kündigungen und der vielen Aussagen von Hausbewohnern, die sich von ihm eingeschüchtert fühlten, sah das Gericht eine nachhaltige Störung des Hausfriedens als gegeben. Genossenschaften scheinen besonders empfindlich zu sein, was Kritik in der Öffentlichkeit betrifft.
Üble Nachrede
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